Optimal an Ihre Füße angepasste Arbeitsschuhe – für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.
Erfreulicherweise erfährt die Berufsschuhtechnik in jüngster Zeit erhöhte Aufmerksamkeit, wobei mit der DGUV Regel 112-191 ein Regelwerk etabliert wurde, das Normen setzt und Sicherheitsregeln definiert.
In vielen Berufen werden die Füße extrem belastet. Hier setzt die Berufsschuhtechnik an. Es gilt, Fußtyp, Belastungsart und Schuhwerk optimal abzustimmen. Um die Gesundheit der Füße und des gesamten Bewegungsapparates zu erhalten, ist es wichtig, beim Tragen von Arbeitsschutzschuhen auf eine bequeme Schuheinlage zu achten. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Qualitätspartner Bauerfeind Einlagen, die Sie bei der Arbeit fit halten sowie den Sicherheitsstandards entsprechen – denn Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Voraussetzung für einen entspannten Alltag.
Mit Hilfe einer intensiven Beratung und verschiedener Analysetechniken werden die Einlagen bei OBERLE direkt auf Ihre Füße und Probleme angepasst – für einen gesunden Arbeitsalltag. Wir beraten Sie gerne direkt vor Ort zu den Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Füße.
Sie möchten auch auf der Arbeit orthopädieschuhtechnisch gut versorgt sein? Dann sind Sie bei OBERLE richtig. Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie online einen Termin für eine Beratung.
1. Suchen Sie den entsprechenden Kostenträger (Rentenversicherung / Agentur für Arbeit / Arbeitgeber) heraus.
2. Füllen Sie die nötigen Anträge für die Kostenübernahme aus.
3. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Spezialisten und wir machen Ihren Kostenvoranschlag fertig.
4. Melden Sie sich bei uns zurück, wenn Sie eine Rückmeldung zum Kostenvoranschlag erhalten haben, und wir kümmern uns um Ihre optimale Versorgung.
Sofern derartige Eingriffe erforderlich sind, schreibt DGUV Regel 112-191 vor, dass diese baumustergeprüft und zertifiziert sein müssen, weil sonst die Baumusterprüfung und damit auch der Versicherungsschutz erlischt. Daraus ergibt sich, dass Einlagen für normales Schuhwerk keinesfalls in Sicherheitsschuhe übernommen werden dürfen, weil dann Teile der Schutzwirkung verloren gehen oder neue Belastungen entstehen können.
Sie wenden sich an Ihren Orthopädieschuhmacher, der zertifizierte Komponenten einsetzt und Sie beim Ablauf Ihrer individuellen Versorgung unterstützt. Ihre Mitarbeiter werden optimal mit ebenfalls zertifiziertem Fußschutz ausgerüstet, und in versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen sind Sie stets auf der sicheren Seite. Bei größerem Bedarf kommen wir gerne zu Ihnen ins Haus und unterstützen Ihre Sicherheitsbeauftragten vor Ort.
In vielen Berufen werden die Füße extrem belastet. Genau hier setzt die Berufsschuhtechnik an: Es gilt, Fußtyp, Belastungsart und Schuhwerk optimal aufeinander abzustimmen. Um die Gesundheit der Füße und des gesamten Bewegungsapparates zu erhalten, ist beim Tragen von Arbeitsschutzschuhen eine bequeme Schuheinlage wichtig.
Mit der DGUV Regel 112-191 wurde ein Regelwerk etabliert, das Normen setzt und Sicherheitsregeln definiert. Sind orthopädische Eingriffe an Sicherheitsschuhen erforderlich, müssen diese laut DGUV Regel 112-191 baumustergeprüft und zertifiziert sein, weil sonst die Baumusterprüfung und damit auch der Versicherungsschutz erlischt.
Nein. Einlagen für normales Schuhwerk dürfen keinesfalls in Sicherheitsschuhe übernommen werden, weil dann Teile der Schutzwirkung verloren gehen oder neue Belastungen entstehen können. Für Ihre Sicherheitsschuhe brauchen Sie zertifizierte Komponenten. Welche Einlagen wir sonst noch fertigen, sehen Sie in unserer Einlagenübersicht.
In Zusammenarbeit mit unserem Qualitätspartner Bauerfeind bieten wir Einlagen, die Sie bei der Arbeit fit halten und zugleich den Sicherheitsstandards entsprechen. Sie werden bei OBERLE mit Hilfe einer intensiven Beratung und verschiedener Analysetechniken direkt auf Ihre Füße und Probleme angepasst.
In vier Schritten: Zuerst suchen Sie den passenden Kostenträger heraus (Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Arbeitgeber). Dann füllen Sie die nötigen Anträge für die Kostenübernahme aus. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Spezialisten, und wir erstellen Ihren Kostenvoranschlag. Sobald Sie eine Rückmeldung zum Kostenvoranschlag haben, melden Sie sich bei uns zurück und wir kümmern uns um Ihre optimale Versorgung.
Für den Erstantrag bei der Rentenversicherung stehen die Formulare G0100, G0133, G0134 und Reha0205 bereit, für den Folgeantrag das Formular G0135. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung. Alle Formulare finden Sie direkt auf dieser Seite zur Berufsschuhtechnik zum Download.
Dann kann eine individuelle Maßschuhversorgung der passende Weg sein. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für Ihren Fuß und Ihren Arbeitsplatz sinnvoll ist.
Ja. Bei größerem Bedarf kommen wir gerne zu Ihnen ins Haus und unterstützen Ihre Sicherheitsbeauftragten vor Ort. So werden Ihre Mitarbeiter optimal mit zertifiziertem Fußschutz ausgerüstet und Sie sind in versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen auf der sicheren Seite. Sprechen Sie uns dazu einfach über unser Kontaktformular an.






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